Mangel

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauwerksleistung

  • nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat
  • nicht dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck entspricht
  • nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

D. h. sie muss dann die Beschaffenheit aufweisen, die entsprechende Bauwerksleistungen üblicherweise haben.

Mängelrüge

Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.

Grundlage für das erfolgreiche Geltendmachen einer Mängelrüge ist vor allem eine schnelle und gründliche Prüfung nach Wareneingang oder Leistungserbringung, denn oft muss der Kunde hier vorgegebene Fristen einhalten. 

Wichtig ist außerdem, dass die Mängelrüge unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadens erfolgt - am besten schriftlich, damit der Vorgang ausreichend dokumentiert ist.