Mangel
Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauwerksleistung
- nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat
- nicht dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck entspricht
- nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
D. h. sie muss dann die Beschaffenheit aufweisen, die entsprechende Bauwerksleistungen üblicherweise haben.